Allgemeine Geschäftsbedingungen

All­ge­mei­ne Geschäfts­be­din­gun­gen von Moni­que Urban­ski Foto­gra­fie

§ 1 All­ge­mei­nes
(1) Die nach­fol­gen­den all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen (AGB) gel­ten für alle von Moni­que Urban­ski — im Fol­gen­den Auf­trag­neh­mer genannt — durch­ge­führ­ten Auf­trä­ge, Ange­bo­te, Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen.
Die AGB die­nen der Rege­lung und Klar­stel­lung eini­ger Inhal­te des Auf­trags­ver­hält­nis­ses, wel­ches sich im Übri­gen nach dem Inhalt des ein­zel­nen Auf­tra­ges bestimmt. Die Ver­trags­par­tei­en sind sich einig, dass aus­schließ­lich die vor­lie­gen­den AGB des Auf­trag­neh­mers gel­ten sol­len. Etwa­ige Geschäfts­be­din­gun­gen des Auf­trag­ge­bers fin­den kei­ne Anwen­dung. Von die­sen AGB abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen bedür­fen der Schrift­form und müs­sen als sol­che aus­drück­lich gekenn­zeich­net sein. Haben die Ver­trags­par­tei­en abwei­chen­de Ver­ein­ba­run­gen getrof­fen, so gehen die­se den vor­lie­gen­den AGB vor.
(2) Der Auf­trag­neh­mer kann die Auf­trä­ge, Ange­bo­te, Lie­fe­run­gen und Leis­tun­gen selbst oder durch Drit­te durch­füh­ren las­sen.
(3) “Foto­gra­fien” im Sin­ne die­ser AGB sind alle vom Auf­trag­neh­mer her­ge­stell­ten Pro­duk­te, gleich in wel­cher tech­ni­schen Form oder in wel­chem Medi­um sie erstellt wur­den oder vor­lie­gen (Papier­bil­der, Bil­der auf Lein­wand, Bil­der in digi­ta­li­sier­ter Form auf CD/DVD oder sons­ti­gen Spei­cher­me­di­en, Dia Posi­ti­ve, Nega­ti­ve usw.). 
(4) Der Auf­trag­neh­mer ist, soweit durch den Auf­trag­ge­ber kei­ne aus­drück­li­chen Wei­sun­gen hin­sicht­lich der Gestal­tung der Fotos gege­ben wur­den, bezüg­lich der Bild­auf­fas­sung sowie der künst­le­risch tech­ni­schen Gestal­tung frei. Dies­be­züg­li­che Rekla­ma­tio­nen sind aus­ge­schlos­sen.
(5) Bei Per­so­nen­auf­nah­men und bei Auf­nah­men von Objek­ten, an denen frem­de Urhe­ber­rech­te, Eigen­tums­rech­te oder sons­ti­ge Rech­te Drit­ter bestehen, ist der Auf­trag­ge­ber ver­pflich­tet, die für die Anfer­ti­gung und Nut­zung der Bil­der erfor­der­li­che Zustim­mung der abge­bil­de­ten Per­so­nen und der Rech­te­inha­ber ein­zu­ho­len.
(6) Grund­la­ge für den Ver­trag ist das jewei­li­ge Ange­bot vom Auf­trag­neh­mer, in dem alle ver­ein­bar­ten Leis­tun­gen sowie die Ver­gü­tung fest­ge­schrie­ben wer­den. Die­se Ange­bo­te vom Auf­trag­neh­mer sind frei­blei­bend und unver­bind­lich.
(7) Der Ver­trag kommt mit der schrift­li­chen oder elek­tro­ni­schen Bestä­ti­gung des Ange­bo­tes oder Zusen­dung des Auf­tra­ges zustan­de. Bei Fami­li­en­shoo­tings ist dies der Zeit­punkt der Über­sen­dung der Rech­nung und Ter­min­über­mitt­lung.

§ 2 Nut­zungs- und Urhe­ber­recht
(1) Dem Auf­trag­neh­mer steht das aus­schließ­li­che Urhe­ber­recht an allen im Rah­men des jewei­li­gen Auf­tra­ges gefer­tig­ten Foto­gra­fien zu. 
(2) Der Auf­trag­neh­mer über­trägt jeweils ein ein­fa­ches Nut­zungs­recht an den Foto­gra­fien auf den Auf­trag­ge­ber. Die­ses beinhal­tet aus­schließ­lich die pri­va­te, nicht kom­mer­zi­el­le Nut­zung. Die Ver­viel­fäl­ti­gung und Wei­ter­ga­be an Drit­te für pri­va­te Zwe­cke ist erlaubt.
(3) Eine kommerzielle/gewerbliche Nut­zung der Foto­gra­fien im Nach­hin­ein – gleich wel­cher Form vor­lie­gend – durch den Auf­trag­ge­ber selbst oder durch Drit­te kann nur mit vor­her­ge­hen­der schrift­li­cher Zustim­mung des Auf­trag­neh­mers erfol­gen. Dies gilt auch für Foto­gra­fien, wel­che durch den Auf­trag­ge­ber oder durch Drit­te digi­tal oder ander­wei­tig ver­än­dert bzw. ver­frem­det wur­den. 
(4) Die Nut­zungs­rech­te an den Foto­gra­fien gehen erst nach voll­stän­di­ger Bezah­lung des ver­ein­bar­ten Hono­rars auf den Auf­trag­ge­ber über. 
(5) Erteilt der Auf­trag­neh­mer an den Auf­trag­ge­ber die Geneh­mi­gung zu einer Ver­wer­tung der Foto­gra­fien, so kann er ver­lan­gen, als Urhe­ber der Foto­gra­fien genannt zu wer­den. Macht er von die­sem Recht Gebrauch, so berech­tigt die Ver­let­zung des Rechts auf Namens­nen­nung den Auf­trag­neh­mer zum Scha­dens­er­satz.
(6) Der Auf­trag­ge­ber erhält aus­schließ­lich bear­bei­te­tes hoch­auf­lö­sen­des Bild­ma­te­ri­al im For­mat JPG. Die Abga­be von unbe­ar­bei­te­ten Roh­da­ten ist aus­ge­schlos­sen. Die Auf­be­wah­rung der digi­ta­len Bild­da­ten ist nicht Teil des Auf­trags. Die Auf­be­wah­rung erfolgt dem­nach ohne Gewähr.
(7) Indi­vi­du­el­le Abwei­chun­gen der Nut­zungs- und Urhe­ber­rech­te müs­sen schrift­lich ver­ein­bart wer­den.

§ 3 Ver­gü­tung
(1) Für die Her­stel­lung der Foto­gra­fien wird ein Hono­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder ver­ein­bar­te Pau­scha­le berech­net. Neben­kos­ten (wie z.B. Rei­se­kos­ten) wer­den nach der Hoch­zeit abge­rech­net. Fahrt­kos­ten ent­ste­hen ab dem 41. km vom Wohn­ort der Auf­trag­neh­me­rin mit 0,80€ / km sowie evtl, ange­fal­le­ne Hotel­kos­ten bei wei­te­rer Ent­fer­nung.
(2) Bei Hoch­zei­ten sind 30 % des Rech­nungs­be­tra­ges ist mit der Buchung fäl­lig, der Rest inner­halb von 7 Tagen nach der Foto­re­por­ta­ge. Bis zur voll­stän­di­gen Bezah­lung des Rech­nungs­be­tra­ges blei­ben die gelie­fer­ten Fotos Eigen­tum des Auf­trag­neh­mers. Bei son­ni­gen Shoo­tings ist die Shoo­ting­ge­bühr bei Buchung fäl­lig.
(3) Wünscht der Auf­trag­ge­ber eine Ver­län­ge­rung bei Hoch­zei­ten oder wird die vor­ge­se­he­ne Zeit für die Auf­nah­me­ar­bei­ten aus Grün­den, die der Auf­trag­neh­mer nicht zu ver­tre­ten hat, über­schrit­ten, so erhält der Auf­trag­neh­mer hier­für den Stun­den­satz von 250,00 Euro je ange­fan­ge­ne Stun­de.
(4) Tritt der Auf­trag­ge­ber vor dem ver­ein­bar­ten Ter­min vom Ver­trag zurück, so sind 50 % des ver­ein­bar­ten Hono­rars als Aus­fall­ho­no­rar an den Auf­trag­neh­mer zu zah­len. Gesetz­li­che Rück­tritts­rech­te blei­ben von die­ser Rege­lung unbe­rührt. 

§ 4 Haf­tung / Gefahr­über­gang
(1) Für Schä­den, gleich wel­cher Art, anläss­lich der Ver­trags­er­fül­lung haf­tet der Auf­trag­neh­mer für sich und sei­ne Erfül­lungs­ge­hil­fen nur bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit. 
(2) Für Schä­den oder Ver­lust der Foto­gra­fien haf­tet der Auf­trag­neh­mer nur bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit.
(3) Für Schä­den, Män­gel oder Ver­lust durch Sub­un­ter­neh­mer oder Lie­fe­ran­ten, wel­che Ihre Leis­tun­gen auf eige­ne Rech­nung erstel­len, ist eine Haf­tung des Auf­trag­neh­mers aus­ge­schlos­sen.
(4) Lie­fer­ter­mi­ne für Fotos sind nur dann ver­bind­lich, wenn sie aus­drück­lich von dem Auf­trag­neh­mer bestä­tigt wor­den sind. Der Auf­trag­neh­mer haf­tet für Frist­über­schrei­tung nur bei Vor­satz oder gro­ber Fahr­läs­sig­keit.
(5) Die Orga­ni­sa­ti­on und Ver­ga­be von Buchun­gen, als auch die Aus­füh­rung erfolgt mit größ­ter Sorg­falt. Soll­te jedoch auf Grund von Umstän­den, die der Auf­trag­neh­mer nicht zu ver­tre­ten hat (z.B. plötz­li­che Krank­heit, Ver­kehrs­un­fall, Umwelt­ein­flüs­sen, Ver­kehrs­stö­run­gen etc.) kein Foto­graf zu dem ver­ein­bar­ten Foto­ter­min erschei­nen bzw. zu spät ein­tref­fen, kann kei­ne Haf­tung für jeg­li­che dar­aus resul­tie­ren­den Schä­den oder Fol­gen über­nom­men wer­den.
(6) Bean­stan­dun­gen gleich wel­cher Art müs­sen inner­halb von 14 Tagen nach Ablie­fe­rung der Foto­gra­fien beim Auf­trag­neh­mer ein­ge­gan­gen sein. Nach Ablauf der Frist gel­ten die Foto­gra­fien als ver­trags­ge­mäß und man­gel­frei ange­nom­men.

§ 5 Daten­schutz / Daten­er­he­bung 
(1) Die Daten­er­he­bung, Daten­spei­che­rung und Daten­ver­ar­bei­tung ist für die Durch­füh­rung des Ver­tra­ges erfor­der­lich.
(2) Der Auf­trag­ge­ber erklärt sich ein­ver­stan­den, dass die zum Geschäfts­ver­kehr und dem Auf­trag betref­fend erfor­der­li­chen per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten erho­ben, ver­ar­bei­tet und gespei­chert wer­den.
(3) Der Auf­trag­neh­mer trägt Sor­ge dafür; dass per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten nur erho­ben, gespei­chert und ver­ar­bei­tet wer­den, soweit dies
- zur ver­trags­mä­ßi­gen Leis­tungs­er­brin­gung zum Zweck der Ver­trags­durch­füh­rung
- ver­trag­li­chen und vor­ver­trag­li­chen Pflich­ten
- zur Wah­rung eige­ner berech­tig­ter Geschäfts­in­ter­es­sen
erfor­der­lich oder durch gesetz­li­che Vor­schrif­ten erlaubt oder vom Gesetz­ge­ber ange­ord­net ist. 
(4) Der Auf­trag­neh­mer wird per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten ver­trau­lich sowie ent­spre­chend den Bestim­mun­gen des gel­ten­den Daten­schutz­rechts behan­deln und nicht an Drit­te wei­ter­ge­ben, sofern dies nicht für die Erfül­lung der Ver­trag­li­chen Pflich­ten (z.B. Online-Gale­rien, Foto­bü­cher, Alben, Abzü­ge etc.) erfor­der­lich ist und/oder eine gesetz­li­che Ver­pflich­tung zur Über­mitt­lung an Drit­te besteht. 
(5) Eine unent­gelt­li­che Aus­kunft über alle per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten des Auf­trag­ge­bers ist mög­lich. Für Fra­gen und Anträ­ge auf Löschung, Kor­rek­tur oder Sper­rung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten sowie Erhe­bun­gen, Ver­ar­bei­tung und Nut­zung kann sich der Auf­trag­ge­ber an fol­gen­den Adres­se wen­den:
Foto­gra­fin Moni­que Urban­ski, Dümp­te­ner Str. 21, 45359 Essen, 01573 – 0405140
(6) Rech­te — Recht auf Aus­kunft — Recht auf Berich­ti­gung und Löschung — Recht auf Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung — Recht auf Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung — Recht auf Daten­über­tra­gung

§ 6 Wider­rufs­recht
(1) Sie haben das Recht, bin­nen vier­zehn Tagen ohne Anga­be von Grün­den den Ver­trag mit dem Auf­trag­neh­mer zu wider­ru­fen. Die Wider­rufs­frist beginnt mit dem Tag des Ver­trags­ab­schlus­ses. Zur Wah­rung der Wider­rufs­frist reicht es aus, dass Sie die Mit­tei­lung über die Aus­übung des Wider­rufs­rechts vor Ablauf der Wider­rufs­frist absen­den.
(2) Um Ihr Wider­rufs­recht aus­zu­üben, müs­sen Sie dem Auf­trag­neh­mer mit­tels einer ein­deu­ti­gen Erklä­rung (z.B. ein mit der Post ver­sand­ter Brief oder E‑Mail) über Ihren Ent­schluss, den Ver­trag zu wider­ru­fen, infor­mie­ren. Sie kön­nen dafür das Mus­ter­for­mu­lar gemäß Anla­ge 2 zu Arti­kel 246a § 1 Absatz 2 Satz 1 Num­mer 1 EGBGB (Ein­füh­rungs­ge­setz zum Bür­ger­li­chen Gesetz­buch) ver­wen­den, wel­ches jedoch nicht vor­ge­schrie­ben ist. 
(3) Haben Sie ver­langt, dass die Dienst­leis­tun­gen wäh­rend der Wider­rufs­frist begin­nen soll, so haben Sie dem Auf­trag­neh­mer einen ange­mes­se­nen Betrag zu zah­len, der dem Anteil der bis zu dem Zeit­punkt, zu dem Sie den Auf­trag­neh­mer von der Aus­übung des Wider­rufs­rechts hin­sicht­lich die­ses Ver­trags unter­rich­ten, bereits erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen im Ver­gleich zum Gesamt­um­fang der im Ver­trag vor­ge­se­he­nen Dienst­leis­tun­gen ent­spricht.
(4) Fin­det das Foto­shoo­ting in dem Zeit­raum der Wider­rufs­frist statt, endet die­se ein Tag vor dem Foto­shoo­ting. 

§ 7 Schluss­be­stim­mun­gen / Sal­va­to­ri­sche Klau­sel
(1) Es gilt aus­schließ­lich das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutsch­land.
(2) Neben­ab­re­den zum Ver­trag bestehen nicht und bedür­fen, soweit nach­träg­lich gewollt, zu ihrer Wirk­sam­keit der Schrift­form.
(3) Der Wohn­sitz des Auf­trag­neh­mers ist Gerichts­stand.
(4) Sol­le eine Bestim­mung die­ser All­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen unwirk­sam sein, oder wer­den, oder die Bedin­gun­gen eine Lücke ent­hal­ten, so bleibt die Rechts­wirk­sam­keit der übri­gen Bestim­mun­gen hier­von unbe­rührt.
(5) Die­se AGB gel­ten ab dem 01.01.2026.